JÄGER HEALTH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich/Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nur gegenüber Unternehmen i.S.v. § 14 BGB (nachfolgend: „Kunde“).
Die AGB treten sowohl für alle Angebote und Verträge für Lieferungen und Leistungen der JÄGER HEALTH sowie für alle weiteren künftigen Tochtergesellschaften in Kraft.

Es gelten ausschließlich die AGB der JÄGER HEALTH. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als JÄGER HEALTH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn JÄGER HEALTH in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch JÄGER HEALTH maßgebend.

 

2. Angebote

Angebote der JÄGER HEALTH sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung stets freibleibend.

Kosten für honorarpflichtige Bildmotive sind vorab nicht abzuschätzen und daher in den Angeboten von JÄGER HEALTH nicht enthalten. Sie werden gegebenenfalls in einer gesonderten Bestätigung ausgewiesen und gesondert abgerechnet.

Die Erbringung von rechtlichen oder steuerlichen Beratungsleistungen durch die JÄGER HEALTH ist ausnahmslos ausgeschlossen. Für die Frage der rechtlichen, insbesondere werblichen Zulässigkeit einer zu erbringenden Dienstleistung ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

 

3. Lieferung

Liefertermine/Lieferzeiten sind vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung stets unverbindlich.

Liefertermine/Lieferzeiten hängen davon ab, dass die der Kunden etwaigen Mitwirkungspflichten unverzüglich nachkommt, der Kunde die Lieferung rechtzeitig freigibt und JÄGER HEALTH seinerseits rechtzeitig von Subunternehmern oder mitwirkenden Unternehmern beliefert wird. Sofern eine Freigabe nicht erforderlich ist, tritt an deren Stelle das Datum des Zugangs der Auftragsbestätigung beim Kunden.

 

4. Gefahrübergang, Preise

Vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung gelten Lieferungen und Preise stets „ab Werk“. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Auf Wunsch des Kunden wird JÄGER HEALTH die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. Dies gilt auch für die Rücksendung vom Kunden zur Verfügung gestellter Materialien.

Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Liefer- und Versandkosten werden nach Aufwand gesondert berechnet.

Beträge sind, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro angegeben und auch ausschließlich in Euro zahlbar.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

JÄGER HEALTH behält sich das Recht vor, die Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese wird JÄGER HEALTH dem Besteller auf Verlangen nachweisen.

Führen Kursschwankungen ausländischer Währungen von über 5 % zu einer Steigerung der Beschaffungskosten, ist JÄGER HEALTH berechtigt, den Preis angemessen zu erhöhen. JÄGER HEALTH hat die Kursschwankungen nachzuweisen.

Reisekosten und Reisezeiten werden vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung zusätzlich mit 0,70 Euro pro Straßenkilometer und mit 70,00 Euro pro Stunde und Person berechnet.

Entwurfsarbeiten sind, da sie ein künstlerisches Werk darstellen, ohne Rücksicht auf Gefallen oder Nichtgefallen zu vergüten.

 

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungsbeträge werden, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, nach 8 Kalendertagen fällig.

Bei Dienst- oder Werkleistungen werden bei Projektstart 40 % der Gesamtauftragssumme in Rechnung gestellt.

Ferner werden im Rahmen des Auftragsfortschritts von JÄGER HEALTH angemessene Abschlagsrechnungen gestellt, deren Bezahlung innerhalb von 8 Arbeitstagen zur Zahlung fällig wird. Die geleisteten Abschlagszahlungen werden von der Schlussrechnung abgezogen.

Zahlungen mittels Wechsel werden nicht anerkannt.

 

6. Eigentumsvorbehalt

JÄGER HEALTH behält sich an sämtlichen Waren, Werken und übrigen Arbeitsergebnissen („Vorbehaltsgegenstand“) das Eigentum bis zur Bezahlung der gesamten Forderung aus der Geschäftsbeziehung vor.

Der Kunde ist berechtigt, den Vorbehaltsgegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt JÄGER HEALTH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von JÄGER HEALTH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. JÄGER HEALTH verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt. Ist dies aber nicht der Fall, so kann JÄGER HEALTH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner an JÄGER HEALTH bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

 

7. Postversand von Werbesendungen

Übernimmt JÄGER HEALTH das Postfertigmachen von Werbesendungen, besteht keine Verpflichtung der JÄGER HEALTH, vor der Weiterverarbeitung oder Postauslieferung die Einhaltung der Portogrenzen oder Portobestimmungen durch den Vertragspartner zu überprüfen.

Portokosten sind auf Anforderung im Voraus zu bezahlen. Entstehen nach der Auslieferung durch die JÄGER HEALTH infolge von für JÄGER HEALTH bei der Postauslieferung nicht zu erkennender Gewichtsüberschreitung durch Papiergewichtstoleranzen oder sonstiger Faktoren Portonachforderungen der Deutschen Post oder eines anderen Anbieters, so trägt der Kunde diese Nachforderungen.

Die Preise für das Postfertigmachen gelten nur für einwandfreies, maschinengerecht zu verarbeitendes Material. Liefert der Kunde hiervon abweichendes Material, so ist JÄGER HEALTH zur Forderung eines angemessenen Erschwerniszuschlags berechtigt.

 

8. Waren und Materialien des Kunden

Die Lieferung der vom Kunden anzuliefernden Waren, Materialien und Unterlagen hat frei Haus an JÄGER HEALTH zu erfolgen.

Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass der Inhalt der angelieferten Ware, des Materials und der Unterlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere im Hinblick auf Urheber-, Jugendschutz- und Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“, verstößt. Der Vertragspartner stellt JÄGER HEALTH von etwaigen Ansprüchen Dritter diesbezüglich und auf erstes Anfordern frei.

Es besteht keine Verpflichtung von JÄGER HEALTH, die Stückzahlen der vom Kunden angelieferten Ware, des Materials oder der Unterlagen zu überprüfen.

JÄGER HEALTH ist berechtigt, nach Aufforderung des Kunden zur Abholung, vom Kunden übergebene Restwaren oder überschüssiges Material spätestens 30 Tage nach Auftragsabwicklung zu vernichten. Rücksendung von überzähliger Ware und überzähligem Material erfolgt gegebenenfalls unfrei durch JÄGER HEALTH.

 

9. Mängel und Mängelhaftung

Technisch oder durch das verwendete Material bedingte Anordnungs-, Maß-, Register- und Farbabweichungen zwischen Entwurf, Druck, Satz, Probedruck und Druck werden ausdrücklich vorbehalten und stellen keinen Mangel dar.

Für Druckschriften, Druckqualität, Lagerfähigkeit von selbstdurchschreibenden Papieren aller Art, Spezialpapieren und Folien übernimmt JÄGER HEALTH nur in dem Umfang Gewähr, als sie von den Herstellern der Ware oder den Lieferanten der JÄGER HEALTH übernommen wird.

JÄGER HEALTH überprüft Massendrucksachen vor dem Versand nur stapelweise auf Mangelfreiheit. Die Rüge der Mangelhaftigkeit kann in diesem Falle nur dann erhoben werden, wenn mindestens 3 % der Drucksachen mangelhaft sind.

Alle offensichtlichen und/oder erkannten Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind der JÄGER HEALTH spätestens binnen 7 Tagen, in jedem Fall aber vor einer Verarbeitung oder Weiterveräußerung des Liefer- oder Reparaturgegenstandes oder des Werkes schriftlich anzuzeigen. Weitergehende Obliegenheiten des Kaufmanns nach § 377 HGB bleiben unberührt.

Soweit ein Mangel des Liefergegenstandes vorliegt, ist der Kunde berechtigt, nach Wahl von JÄGER HEALTH Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu verlangen. Soweit ein Mangel des Reparaturgegenstandes oder des Werkes vorliegt, ist der Kunde berechtigt, nach Wahl von JÄGER HEALTH Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes zu verlangen. Im Fall der Mangelbeseitigung ist JÄGER HEALTH verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefer- oder Reparaturgegenstand oder das Werk nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

Mit keiner der vorstehenden Regelungen ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.

Im Übrigen ist die Haftung für Sach- und Rechtsmängel ausgeschlossen. Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden nach § 11 bleiben hiervon unberührt.

 

10. Mehr-/Minderlieferung

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % sind zulässig. Bei farbigen oder schwierigen Druck-Erzeugnissen sind Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 15 % möglich. Diese Prozentsätze erhöhen sich zusätzlich um die branchenüblichen Toleranzsätze des Papierlieferanten.

Der Preisberechnung wird die von der JÄGER HEALTH tatsächlich gelieferte Menge zugrunde gelegt.

 

11. Haftung

JÄGER HEALTH prüft nicht, ob Waren oder Leistungen, insbesondere Entwürfe, gegen Rechte Dritter (Urheberrecht, Warenzeichen, Firmenrecht usw.) oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstoßen. JÄGER HEALTH haftet nicht gegenüber dem Kunden, dies gilt auch für mittelbare Schäden des Kunden.

Der Kunde haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheberrechten Dritter unterliegen. In allen Fällen stellt der Vertragspartner JÄGER HEALTH von Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

JÄGER HEALTH haftet nicht für Fehler in Dokumenten, die der Kunde zur Weiterverwendung freigegeben hat.
Die Haftung der JÄGER HEALTH auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen eingeschränkt. Die Einschränkungen gelten nicht für die Haftung der JÄGER HEALTH wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz. JÄGER HEALTH haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt, deren Einschränkung den Vertragszweck gefährdet. Soweit eine vertragswesentliche Pflicht verletzt ist und JÄGER HEALTH dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf vertragstypische vorhersehbare Schäden begrenzt. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der JÄGER HEALTH.

 

12. Datenschutz und Geheimhaltung

In dieser Klausel ist der Begriff „Persönliche Daten“ im Sinne der Datenschutzgesetze definiert, und „Datenschutzgesetze“ bezeichnet die GDPR (Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie die anwendbaren nationalen Datenschutzgesetze), die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG, alle nationalen Datenschutzgesetze und -vorschriften, die im Rahmen dieser Gesetze oder anderweitig erlassen wurden, alle Nachfolgegesetze und -verordnungen in der jeweils gültigen Fassung sowie alle anderen anwendbaren Gesetze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre, die in den jeweiligen Rechtsordnungen bestehen können.
In dem Umfang (soweit überhaupt), in dem die JÄGER HEALTH und/oder der Kunde (nachfolgend insgesamt „Parteien“) personenbezogene Daten im Rahmen der Erbringung oder Entgegennahme von Dienstleistungen erhalten und/oder bereitstellen, vereinbaren die Parteien, alle für die Bereitstellung und/oder Entgegennahme dieser personenbezogenen Daten einschlägigen, geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten.
JÄGER HEALTH verpflichtet sich, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen nur in Übereinstimmung mit dem Vertrag und/oder den schriftlichen Anweisungen des Kunden und/oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, zu speichern, zu verwenden, offenzulegen und zu verarbeiten.
Der Kunde stimmt zu, dass alle persönlichen Daten von Mitarbeitern, Beratern und Agenten des Kunden, die JÄGER HEALTH im Zusammenhang mit der Erbringung von Informationsdienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, von JÄGER HEALTH im Zusammenhang mit der Verwaltung und Bereitstellung von Informationsdienstleistungen verarbeitet werden können, und um den Kunden (einschließlich der Mitarbeiter, Berater und Agenten des Kunden) über zusätzliche JÄGER HEALTH -Dienste zu informieren, die für ihn von Interesse sein könnten.

Der Kunde ist vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung nicht berechtigt, Ideen, Entwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Originale, Filme, digitale Werke, Druckträger, Adressen oder andere Unterlagen, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugänglich gemacht werden, Dritten zu überlassen. Alles Weitere regelt eine gegebenenfalls gesondert abzuschließende Verschwiegenheitsvereinbarung.

 

13. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen gegen JÄGER HEALTH ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von JÄGER HEALTH zulässig.

 

14. Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte

JÄGER HEALTH behält das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung und Bearbeitung an JÄGER HEALTH Ideen, Entwürfen, Skizzen, Originalen, Filmen, digitalen Werken, Druckträgern sowie sonstigen Arbeitsergebnissen vor, wenn nichts ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Der Kunde erhält – sofern nicht Abweichendes vereinbart – die Arbeitsergebnisse im pdf-Dateiformat. Ein Anspruch auf Herausgabe der offenen Daten besteht insoweit nicht. Für die Herausgabe der offenen Daten wird – sofern nichts Abweichendes vereinbart – eine Vergütung in Höhe von 30 % des Auftragswertes der entsprechenden Dokumente fällig.

Die Vervielfältigung von Entwürfen der JÄGER HEALTH ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

Die Einräumung von Nutzungs- und Bearbeitungsrechten an allen Arbeitsergebnissen der JÄGER HEALTH erfolgt vorbehaltlich der vollständigen Zahlung. Der Umfang der Rechteübertragung richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen oder dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet Anwendung.

JÄGER HEALTH steht ein Auskunftsanspruch über die Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden zu.

JÄGER HEALTH wird von dem Kunden bei Veröffentlichungen in üblicher Form als Urheber genannt. Ein etwaiger Verzicht der JÄGER HEALTH auf Urhebernennung bei jeglichen Formen von Werken oder werkähnlichen Leistungen bedarf der Schriftform.

JÄGER HEALTH ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen. Von jedem hergestellten Werbemittel stehen der JÄGER HEALTH 20 Belegexemplare zu. JÄGER HEALTH ist weiter berechtigt, von Werbemitteln, die JÄGER HEALTH für Kunden hergestellt hat, auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger Menge für Eigenwerbung herzustellen und zu verbreiten, auch zur Teilnahme an Wettbewerben.

 

15. Adressvermittlung

JÄGER HEALTH wird im Falle gemakelter Adressen nur als Vermittler des Adressvermieters (Adressvermittlung) tätig. Aus diesem Grund übernimmt JÄGER HEALTH keine Gewährleistung für mangelhafte Adressen. Auch steht JÄGER HEALTH nicht für die Richtigkeit der vom Vermieter gemachten Angaben, insbesondere nicht für dessen Zusicherungen, ein. Das vorstehend Geregelte gilt entsprechend für Adressentausch.

Der Kunde hat den Mietpreis an JÄGER HEALTH als Inkassobevollmächtigte des Adressvermieters zu bezahlen.

Bei gemakelten Adressen kann der Mietpreis bei Rückgabe der Retouren nur dann rückerstattet werden, soweit die Retouren 3 % der Gesamtsumme übersteigen und eine Zustellung innerhalb von 6 Wochen nach der Lieferung erfolgte. JÄGER HEALTH müssen die Originaladressträger, bei Briefhüllen außerdem die Versandhüllen, zur Verfügung gestellt werden.

Die durch die Postvermerke auf den Retouren bekannt gewordenen, neuen Adressen darf der Kunde nicht verwenden. Der Kunde ist verpflichtet, dem Adressvermieter jede Retoure zwecks Überarbeitung der Adresskollektion zur Verfügung zu stellen.

In der Werbung des Kunden darf kein Hinweis auf die Herkunft der Adressen enthalten sein, wenn nicht der Adressvermieter einem solchen Hinweis zugestimmt hat.

 

16. Mehrfachverwendung von Adressen

Der Kunde ist ausschließlich berechtigt, die von JÄGER HEALTH bezogenen Adressen einmalig zu verwenden. Davon werden auch aufgrund postalischer Retourvermerke bekannt gewordene Adressen erfasst. Die Verwendungsbeschränkung gilt nicht für Adressen von Dritten, die aufgrund der Werbung bei dem Kunden Leistungen oder Waren beziehen oder ein Angebot anfordern. Hiervon sind jedoch im Rahmen von Preisausschreiben erhaltene Adressen ausgenommen.

Im Falle des Verstoßes gegen vorstehende Vereinbarung hat der Kunde an JÄGER HEALTH eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Preises des Adressauftrags. Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird die Vertragsstrafe auf diese jedoch angerechnet.

Der Kunde ist mit der Überwachung der Einhaltung seiner Verpflichtung aus Ziff. 1 durch die Verwendung von Kontrolladressen einverstanden. Zum Nachweis des Verstoßes gegen Ziff. 1 genügt die Vorlage einer Kontrolladresse.

 

17. Datenverarbeitung

Alle Datenträger und aufgezeichneten Daten, die der Vertragspartner JÄGER HEALTH übergibt, müssen zur Verarbeitung auf dem Datenverarbeitungssystem von JÄGER HEALTH geeignet sein. Der Vertragspartner stellt JÄGER HEALTH von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der von ihm überlassenen Daten frei.

JÄGER HEALTH ist nicht zur Überprüfung der übergebenen Daten verpflichtet. Für den Verlust von Daten übernimmt JÄGER HEALTH keinerlei Haftung. JÄGER HEALTH lehnt jegliche Haftung für die Inhalte ab, die im Auftrag des Kunden veröffentlicht wurden.

Eigentums- und Urheberrechte an allen von JÄGER HEALTH zur Verfügung gestellten Systemen, Programmen, Programmteilen und den dazugehörigen Dokumentationen bleiben uneingeschränkt bei JÄGER HEALTH. Der Vertragspartner verpflichtet sich, solche Systeme, Programme, Programmteile und die dazugehörigen Dokumentationen weder zu kopieren noch sie Dritten zugänglich zu machen.

Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung hat der Kunde an JÄGER HEALTH eine Vertragsstrafe in Form eines angemessenen Schadensersatzes, dessen Höhe im Streitfall durch das zuständige Landgericht nach billigem Ermessen festgelegt wird zu zahlen.
Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, eine etwaige Vertragsstrafe wird jedoch auf diese angerechnet.

JÄGER HEALTH behält sich das Recht auf Änderung der eingesetzten Systeme, Programme, Programmteile und des Durchführungsortes vor.

Vorausgesetzt, dass vom Vertragspartner richtige Eingabedaten angeliefert werden, gewährleistet JÄGER HEALTH die Richtigkeit der EDV-Arbeiten. Fehlerhafte Arbeiten, die von JÄGER HEALTH zu vertreten sind, werden, soweit als möglich, unter Ausschluss weiterer Ansprüche von JÄGER HEALTH richtiggestellt. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Arbeiten von JÄGER HEALTH nach Anlieferung zu prüfen und JÄGER HEALTH über etwaige Fehler unverzüglich zu informieren.

 

18. Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz von JÄGER HEALTH.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Nicht ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der JÄGER HEALTH.

 

Stand: 05/2020